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27.04.2009: Vom Auszubildenden zum Ausbilder

Mehr zur AEVO Möchtest du nach deiner Lehrzeit dein Wissen an andere weitergeben? Dann werde Ausbilder und nutze die Ausbilder-Eignungsprüfung als Lebenslauf-Highlight.

Zum 1. August 2009 tritt die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) wieder in Kraft. Betriebe müssen dann wieder nachweisen, dass ihre Ausbilder bei der IHK eine Prüfung über ihre Kenntnisse von Rechten und Pflichten, Aufbau der Ausbildung und die richtige Vermittlung von Inhalten erworben haben.

Das heißt im Klartext: Nicht jeder darf ausbilden, aber wenn du den sog. AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder) erwirbst, hast du einen klaren Pluspunkt in deinem Lebenslauf.

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